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R9 Hintergebirgsradweg

  • kulturell interessant

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Tour-Details

Startort: 4462 Reichraming
Zielort: 4595 Waldneukirchen

Dauer: 3h 15m
Länge: 29,1 Kilometer
Höhenmeter (aufwärts): 987m
Höhenmeter (abwärts): 794m

niedrigster Punkt: 349m
höchster Punkt: 848m
Schwierigkeit: mittel
Kondition: mittel
Panorama: Traumtour

Wegbelag:
Asphalt, Pfad / Trail, Schotter, Wanderweg, Sonstiges


Kurzbeschreibung:
Reichraming - Maieralm - Große Klause - Klaushütte - Schleierfall - Weißwasser - Unterlaussa - Anschluss zu R31 und R7


Technik: ***


Erlebniswert: ******


Empfohlene Jahreszeiten:
  • April
  • Mai
  • Juni
  • Juli
  • August
  • September
  • Oktober


Eigenschaften:
  • Streckentour
  • aussichtsreich
  • Einkehrmöglichkeit
  • kulturell / historisch
  • botanische Highlights
  • Geheimtipp

Beschreibung:
Eindrucksvolle Radtour auf der Trasse der ehemaligen Waldbahn. 

Wegbeschreibung:

Vom Ortszentrum Reichraming fährt man am Reichramingbach entlang auf der Anzenbachstraße bis zum Parkplatz Anzenbach. Hier biegt man rechts ab auf die Waldbahnstraße hinein ins Hintergebirge. Ohne merkliche Steigung radeln wir zur Abzweigung Maieralm. Hier bitte aufpassen und nicht vom Bachverlauf täuschen lassen. Wir überqueren den Plaißabach und folgen rechts dem Großen Bach.


Nach ca. 1 1/4 Stunden Fahrzeit sind wir beim einst bedeutendsten Triftbauwerk im Hintergebirge angelangt. Die Große Klause ist die älteste Klause im Hintergebirge. Für die Triftstrecke von 11,6 Kilometern bis zum Schallauer-Rechen in Reichraming brauchte das Holz eine Stunde. Zwischen den zwei Tunnels kannst du an einem nachgebauten Stück Triftsteig zur Klamm absteigen.


Nun trennen uns nur noch wenige Meter von der Klaushütte. 1758 erbaut diente sie den Holzknechten als Unterkunft. Heute ist sie eine ÖBf-Versorgungsstation für durstige und hungrige Radfahrer und Wanderer. Die Klaushütte ist von 1. Mai bis Mitte Oktober (je nach Witterung) jeweils Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 19 Uhr und im Oktober an den Wochenenden von 9 bis 18 Uhr geöffnet.


Wir radeln zwischen Bärenmauer und Teufelsgraben den Großen Bach entlang, an der Keixen vorbei, bis wir zum Eingang der Großen Schlucht kommen. Zur Rast finden wir hier am Annerlsteg eine kleine Hütte.


Tipp! Hier am Annerlsteg kann man in den Triftsteig einsteigen.


Unser Radweg führt uns nun durch einige längere Tunnels der ehemaligen Waldbahn. Bei Kilometer 20 triffst man auf den Schleierfall (Wasserfall), hier fällt der Hochlachtbach zum Schwarzen Bach ab. Wir radeln weiter bis nach Weißwasser. Hier entstand für den Bauxit-Bergbau im Gebiet Blaberg, Prefing und Schwarza eine größere Ansiedlung für Arbeiter. Ab Weißwasser geht es weiter zur Mooshöhe. Hier angelangt bietet die Jausenstation Gelegenheit zur gemütlichen Rast. Ab jetzt geht es bergab in die Unterlaussa. Hier finden Sie den Anschluss zum R31 Nationalpark-Kalkalpenradweg oder R7 Ennstalradweg.  


 


Bitte beachten: Das Radfahren und Mountainbiken im Nationalpark Gebiet ist in der Zeit von 15. April bis 31. Oktober 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang erlaubt! Einige Radwege sind gleichzeitig als Wanderwege oder Reitwege ausgewiesen. Rechnen Sie immer mit entgegenkommenden Wanderern oder Reitern!



Tipp des Autors:
Variante: für gemütliche Radfahrer über den Hirschkogelsattel nach Brunnbach und von dort retour nach Reichraming

Sicherheitshinweise:
Erkundigen Sie sich vorab über etwaige Straßen- und Radwegsperren entlang der Route. 

Ausrüstung:
Wir empfehlen ein leichtes MTB da der R9 auf Forststraßen verläuft. 

Weitere Infos und Links:
Aktuelles Kartenmaterial erhalten Sie unter www.steyr-nationalpark.at
Ausgangspunkt: Reichraming
Zielpunkt: Unterlaussa

Weitere Informationen:
  • Verpflegungsmöglichkeit

Erreichbarkeit / Anreise



Parken
Bahnhof Reichraming, Anzenbach Reichraming (gebührenpflichtig)

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise
günstigste Jahreszeit
  • Frühling
  • Sommer
  • Herbst

Für Informationen beim Kontakt anfragen.


R9 Hintergebirgsradweg
Tourismusverband Steyr und die Nationalpark Region
Stadtplatz 27
4400 Steyr

Telefon +43 7252 53229 - 0
E-Mail info@steyr-nationalpark.at
Web www.steyr-nationalpark.at/
https://www.steyr-nationalpark.at/

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Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jeder Nutzer (z.B. Radfahrer, Motorradfahrer) ist in eigener Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln, für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrrades / Fahrzeuges und dessen ausreichender Ausstattung (Licht, Bremsen, etc.) zuständig. Jeder Nutzer hat zudem in eigener Verantwortung für die Einhaltung einer den Umständen und dem eigenen Können angemessenen Geschwindigkeit und eines ausreichenden Abstandes zum Vordermann zu sorgen. Wir raten ausdrücklich dazu, stets auf Sicht zu fahren, einen Helm und reflektierende Kleidung (o.ä.) zu tragen sowie eine zulässige Fahrradbeleuchtung zu verwenden.


3.    Sämtliche Touren erfordern eine sehr gute körperliche Konstitution und Kondition sowie eine ausführliche Vorbereitung. Wir empfehlen ausdrücklich, die Touren nur bei optimaler Gesundheit zu fahren.


Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Verwenden Sie einen Fahrrad-Computer, der die Tageskilometer anzeigt und auf das jeweilige Vorderrad geeicht ist.


4.    Speziell für Mountainbiker - Fair Play Regeln:


Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in freier Natur. Beim Biken und auf Mountainbiketouren lassen sich Berge und Seen, Almen und Hütten ganz neu erfahren. Einige Regeln für das Fair Play im Wald helfen, beim Mountainbiken konfliktfrei unterwegs zu sein.


a.    Fußgänger haben Vorrang: Wir nehmen Rücksicht und sind freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen benützen wir die Fahrradklingel und fahren langsam vorbei. Ohnehin meiden wir stark begangene Wege. Rücksicht auf die Natur: Wir hinterlassen keine Abfälle.

b.    Auf halbe Sicht fahren: Wir fahren mit kontrollierter Geschwindigkeit, bremsbereit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, weil jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten sind Gefahren auf die wir gefasst sein müssen.

c.    ‚Don´t drink and drive!’ Kein Alkohol auch beim Mountainbiken. Rücksicht an der Raststation (Umgang mit Radständer, verschmutzten Schuhen oder Kleidung).

Erste Hilfe leisten ist Pflicht!

d.    Markierte Strecken, Fahrverbote und Sperren: Halte dich an markierte Strecken und Absperrungen und akzeptiere, dass diese Wege primär der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung dienen!

Sperren sind oft unvermeidbar und in deinem eigenen Interesse. Rad fahren abseits der Route und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist strafbar und macht uns zu illegalen Bikern.

e.    Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal. Beim Mountainbiken sind Handy und Musik-Player tabu! Volle Aufmerksamkeit ist gefragt.

f.    Vermeiden wir unnötigen Lärm. Aus Rücksicht auf die frei lebenden Tiere fahren wir nur bei vollem Tageslicht. Wir fahren prinzipiell immer (auch bergauf) mit Helm! Notfallpaket mitnehmen: Wir führen immer ein Reparaturset und Verbandszeug mit.

g.    Richtige Selbsteinschätzung: Wir überfordern uns selbst weder in fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. Nimm Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Stecke und schätz deine Erfahrungen und dein Können als Biker genau ein (Bremsen, Klingel, Licht)!

h.    Weidegatter schließen: Wir nähern uns dem Weidevieh im Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegatter. Vermeiden wir Flucht- und Panikreaktionen der Tiere. Dem Vergnügen und der sportlichen Herausforderung auf dem Berg und im Wald steht damit nichts mehr im Wege!

i.    Straßenverkehrsordnung: Auf allen Mountainbikestrecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die wir einhalten. Unser Rad muss deshalb technisch einwandfrei und der Straßenverkehrsordnung entsprechend ausgestattet sein, also mit Bremsen, Klingel, Licht. Wir kontrollieren und warten unsere Mountainbikes ohnehin regelmäßig.


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Mit der Empfehlung eines Tourenvorschlages übernehmen Sie eine besondere Verantwortung gegenüber anderen Sportlern. Bitte nehmen Sie diese Verantwortung ernst und beschreiben Sie Ihren Tourenvorschlag mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. 

 

2. Ihre Tourenvorschläge haben daher in klarer und unmissverständlicher Art und Weise zumindest folgende Kriterien zu beinhalten und ausreichend zu beschreiben:

• Startpunkt

• Detaillierte Streckenbeschreibung

• Distanz/Gesamtlänge 

• Schwierigkeitsgrad

• Gefährliche Stellen

• Durchschnittliche Fahrdauer

• Höhenmeter

• Endpunkt.

Wenn möglich, geben Sie zudem ein Höhenprofil an.

 

3.Mit dem Einstellen der Empfehlung eines Tourenvorschlages durch Sie erteilen Sie uns den Auftrag, Ihren Tourenvorschlag bzw. die von Ihnen gemachten Angaben auf unserer Website zu speichern und Dritten, insbesondere Usern dieser Website, dauerhaft zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die von Ihnen eingestellten Tourenvorschläge und sonstigen Angaben bzw. Informationen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen. Hieraus erwachsen Ihnen keine wie immer gearteten Ansprüche.

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